Rechtsprechung
   VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22   

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VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22 (https://dejure.org/2022,6034)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.03.2022 - 8 L 76/22 (https://dejure.org/2022,6034)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. März 2022 - 8 L 76/22 (https://dejure.org/2022,6034)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 2 CoronaV10EindV BB, § 6 Abs 1 Nr 2 CoronaV10EindV BB, § 22 Abs 6 S 1 IfSG, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 5 Abs 2 S 4 CoronaV10EindV BB, § 6 Abs 2 CoronaV10EindV BB
    Infektionschutzrecht

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorbeugender Rechtsschutz wegen Verkürzung des Genesenenstatus - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2022 - 9 S 5.22

    Genesenennachweis; Verordnung; Begriffsbestimmung; Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    Soweit der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg demgegenüber unter Verweis auf entsprechende erstinstanzliche Entscheidungen aus anderen Bundesländern die Auffassung vertreten hat, dass die den Genesenennachweis betreffenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen behördlich vollzogen werden könnten, weshalb Rechtsschutz gegen den Normanwender zu suchen sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2022 - 9 S 5/22 -, juris Rn. 15 ff.), überzeugt dies mit Blick darauf nicht, dass die hier in Rede stehenden Erleichterungen für Genesene regelmäßig den Zugang zu privat betriebenen Einrichtungen und Veranstaltungen betreffen.

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, der insoweit zuzustimmen ist, reicht die pauschale Angabe, ohne Genesenenstatus nicht weiter am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können, diesbezüglich nicht aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2022, a.a.O., Rn. 17).

  • VG Berlin, 18.02.2022 - 14 L 15.22

    Corona-Impfung mit Johnson & Johnson: 1x reicht

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    Hierfür dürfte Einiges sprechen vor dem Hintergrund, dass § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) zusammen mit Nr. 4 der Regelung bundeseinheitlich und ohne Abweichungsbefugnis festlegt, ob eine Person im Rechtssinne als genesene Person gilt und deshalb in den Genuss der auf Bundes- oder Landesebene an den Genesenstatus anknüpfenden Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen kommt oder nicht (vgl. ebenso: VG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 14 L 15/22 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 03.03.2022 - 20 CE 22.536

    Einstweilige Anordnung gerichtet auf die vorläufige Feststellung des

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    Konkrete Beispiele werden insoweit indes weder in der genannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg noch in den von den Antragstellerinnen angeführten Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 3. März 2022 - 20 CE 22.536 -, BeckRS 2022, 3330) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 14. März 2022 - 1 ME 175/22 -, abrufbar unter http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=2D9F4E741806FEC933F14BD5BA8345B9.jp25?doc.id=MWRE220005299&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint, dort Rn. 26) benannt.
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    In diesem Fall hat der Betroffene vielmehr ein schutzwürdig anzuerkennendes Interesse daran, den Verwaltungsrechtsweg als "fachspezifischere" Rechtsschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64 -, juris Rn. 18 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    In dieser Situation besteht auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes nicht die Notwendigkeit für die Inanspruchnahme vorbeugenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28; im Ergebnis ebenso: VG Neustadt, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 L 156/21 -, juris Rn. 27 ff. sowie, allerdings ohne Begründung: VG Koblenz, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 3 L150/22.KO -, S. 5 BA).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    In diesem Fall hat der Betroffene vielmehr ein schutzwürdig anzuerkennendes Interesse daran, den Verwaltungsrechtsweg als "fachspezifischere" Rechtsschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64 -, juris Rn. 18 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2022 - 5 L 363/22

    Verkürzung der Gültigkeitsdauer des COVID-19-Genesenenzertifikats

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    Soweit die Antragstellerinnen unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 22. Februar 2022 - 5 L 363/22.F -, juris) die Auffassung vertreten, die Antragsgegnerin setze die Vorgaben der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung jedenfalls insoweit um, als ihr die Überwachung der dort genannten Ge- und Verbote sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens auf Grundlage der Bußgeldtatbestände des § 27 der 3. SARS-CoV-2-EindV obliege, und dass den Antragstellerinnen nicht zuzumuten sei, die Einleitung eines solchen abzuwarten, vermag auch dieser Gesichtspunkt den vorliegenden Anträgen nicht zur Zulässigkeit zu verhelfen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 1 M 65/12

    Umsetzung eines Beamten und Auswahlermessen bei vorgesehenem Ortswechsel

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    Erstrebt der Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09

    Höchstaltersgrenze von 42 Jahren für die Verwendung als Einsatzbeamter des

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    Erstrebt der Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21

    Eilrechtsschutz bei einer sogenannten "self-executing-Norm"; richtiger

    Auszug aus VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22
    In dieser Situation besteht auch mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes nicht die Notwendigkeit für die Inanspruchnahme vorbeugenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 28; im Ergebnis ebenso: VG Neustadt, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 L 156/21 -, juris Rn. 27 ff. sowie, allerdings ohne Begründung: VG Koblenz, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 3 L150/22.KO -, S. 5 BA).
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